Anschlagen von Lasten

Allgemeines


Die Kranverordnung (KranV Art. 6) beschreibt, dass Personen die Lasten anschlagen zu dieser Arbeit angeleitet werden müssen. Unter Anleitung versteht man eine Instruktion durch sach- und fachkundige Instruktoren.

Anschläger

Im Kurs Anschlagen von Lasten erwerben Sie in der theoretischen und praktischen Schulung die notwendigen Fähigkeiten und das Wissen zum bestimmungsgemässen und sicheren Umgang mit Lasten im Kranbetrieb.

Form der Ausbildung


  • CH-Anerkennung
  • Gültigkeit: unbeschränkt
  • Dauer: 1/2 Tag

Voraussetzungen


  • Mindestalter 18 Jahre: Für Jugendliche sind im Rahmen der beruflichen Grundausbildung Ausnahmen möglich. Auskünfte erteilt das eidgenössische Arbeitsinspektorat SECO.
  • Körperliche Eignung (gutes Seh- und Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gutes Reaktionsvermögen).
  • Physische Eignung (kein Substanzmissbrauch und keine Einnahme von beeinträchtigenden Medikamenten).
  • Genügend Deutschkenntnisse (GER Level B1).
  • Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge. Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise.

Preise


Grundmodul

Anschlagen von Lasten

CHF 135.00