Fahrzeugkran

Allgemeines


Lastwagenladekrane, welche ein Hubmoment von weniger als 400’000Nm und eine Auslegerlänge von weniger als 22m besitzen, gelten nicht als Fahrzeugkrane der Kategorie A. Das Bedienen von Lastwagenladekranen gilt trotzdem als Arbeit mit besonderen Gefahren und benötigt somit eine Ausbildung von mindestens einem Tag.

LKW Kranbediener

In der Grundausbildung zum LKW Kran Bediener erwerben Sie in der theoretischen und praktischen Schulung die notwendigen Fähigkeiten und das Wissen zum bestimmungsgemässen und sicheren Umgang mit LKW Ladekrane.


VUV Art. 8

Fahrzeugkrane gehören gemäss EKAS Richtlinie 6508 zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren.
Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet¹ sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen.

¹Eine Ausbildung ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse mit einer Kompetenzüberprüfung zu einem umfassenden Thema.

Form der Ausbildung


  • CH-Anerkennung
  • Gültigkeit: unbeschränkt
  • Dauer: 1 Tag

Voraussetzungen


  • Mindestalter 18 Jahre: Für Jugendliche sind im Rahmen der beruflichen Grundausbildung Ausnahmen möglich. Auskünfte erteilt das eidgenössische Arbeitsinspektorat SECO.
  • Körperliche Eignung (gutes Seh- und Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gutes Reaktionsvermögen).
  • Physische Eignung (kein Substanzmissbrauch und keine Einnahme von beeinträchtigenden Medikamenten).
  • Genügend Deutschkenntnisse (GER Level B1).
  • Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge. Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise.

Preise


Grundmodul

LKW Kranbediener (< 22m)

CHF 320.00