Lastwagenladekrane, welche ein Hubmoment von weniger als 400’000Nm und eine Auslegerlänge von weniger als 22m besitzen, gelten nicht als Fahrzeugkrane der Kategorie A. Das Bedienen von Lastwagenladekranen gilt trotzdem als Arbeit mit besonderen Gefahren und benötigt somit eine Ausbildung von mindestens einem Tag.