Hubarbeitsbühne

Allgemeines


In vielen Betrieben und Baustellen kommen immer häufiger Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Diese Maschinen steigern bei richtiger Verwendung die Produktivität und die Sicherheit der Bediener beim Ausführen von Arbeiten in der Höhe. Bei falscher Handhabung entstehen jedoch auch Gefahren. In der Ausbildung auf Hubarbeitsbühnen lernen Sie den bestimmungsgemässen Umgang (Bediener) oder die korrekte Übergabe von eigenen Hubarbeitsbühnen an Fremdfirmen (Einweiser).

Hubarbeitsbühne Bediener

In der Ausbildung zum Hubarbeitsbühnen Bediener erwerben Sie in der theoretischen und praktischen Schulung die notwendigen Fähigkeiten und das Wissen zum bestimmungsgemässen und sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Es gibt vier verschiedene Kategorien und zwei Formen der Ausbildung.

Hubarbeitsbühne Einweiser

In der Ausbildung zum Einweiser legen wir den Schwerpunkt in der Übergabe von Hubarbeitsbühnen an Dritte (z.B. für Vermieter/Eigentümer). Als Einweiser sind Sie befähigt eigene Hubarbeitsbühnen an ausgebildete Bediener von Fremdfirmen zu übergeben und auf vorhandene Gefahren einzuweisen. Als Einweiser sind Sie nicht in der Lage eigenes Personal auszubilden aber es bringt Ihnen Rechtssicherheit in der Übergabe (Vermietung) Ihrer Hubarbeitsbühnen an Dritte.

VUV Art. 8

Hubarbeitsbühnen gehören gemäss EKAS Richtlinie 6508 zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren.
Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet¹ sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen.

Eine Ausbildung ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse mit einer Kompetenzüberprüfung zu einem umfassenden Thema.

Kategorien


1a – statisch vertikal


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1b – statisch boom


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3a – mobil vertikal


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3b – mobil boom


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Die Hubarbeitsbühnen werden in 4 verschiedene Kategorien unterscheidet. Der erste Unterschied ist entweder «statisch / gestützt» (1) oder «mobil / fahrbar» (3). Die zweite Unterscheidung ist die Auslegung. Entweder «vertikal» (A) oder «boom» (B).

Form der Ausbildung


Hubarbeitsbühnen können nach zwei anerkannten Standards ausgebildet werden:

VSAA (schweizweit)


  • CH-Anerkennung
  • Gültigkeit: unbeschränkt
  • Dauer: 1 Tag
  • Max. 6 Teilnehmer
  • Ausbildung IMMER auf allen 4 Kategorien


IPAF (weltweit)


  • Welt-Anerkennung
  • Gültigkeit: 5 Jahre
  • Dauer: 1 Tag
  • Max. 6 Teilnehmer
  • Max. 12 Kategorien pro Kursleiter


IPAF Bedingungen


Voraussetzungen


  • Mindestalter 18 Jahre: Für Jugendliche sind im Rahmen der beruflichen Grundausbildung Ausnahmen möglich. Auskünfte erteilt das eidgenössische Arbeitsinspektorat SECO.
  • Körperliche Eignung (gutes Seh- und Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gutes Reaktionsvermögen).
  • Physische Eignung (kein Substanzmissbrauch und keine Einnahme von beeinträchtigenden Medikamenten).
  • Genügend Deutschkenntnisse (GER Level B1).
  • Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge. Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise.

Preise


Hubarbeitsbühne Bediener nach VSAA

Bei diesem Kurs sind alle 4 Kategorien enthalten

CHF 460.00

Hubarbeitsbühne Bediener nach IPAF

Bei diesem Kurs sind 2 Kategorien enthalten

CHF 560.00

Hubarbeitsbühne Bediener nach IPAF

Bei diesem Kurs sind 3 Kategorien enthalten

CHF 620.00

Hubarbeitsbühne Bediener nach IPAF

Bei diesem Kurs sind 4 Kategorien enthalten

CHF 920.00