Mit unseren 3.5t LKW Hubarbeitsbühnen benötigen Sie keine kostenintensive Transporte. Mit einem gültigen Führerschein Kat. B fahren Sie unsere Hubarbeitsbühnen an Ihren gewünschten Standort.
Vor Mietbeginn werden Sie durch unsere fachkundigen Instruktoren auf die Gefährdungen, Bedienmöglichkeiten und technischen Herausforderungen eingewiesen.
Die Ausbildungspflicht obliegt gemäss Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV Art. 8) dem Arbeitgeber. Wir als Vermieter können lediglich eine Ausbildung empfehlen, diese jedoch bei Mietbeginn nicht einfordern. Wir empfehlen und weisen Sie gerne darauf hin, dass das Bedienen von Hubarbeitsbühnen eine Ausbildung verlangt.