Flurförderzeuge (Stapler) gehören seit geraumer Zeit zu den wichtigsten und meistverbreiteten Arbeitsmitteln in der Logistik, Industrie und dem Baugewerbe. Die im 2018 in Kraft getretene EKAS Richtlinie 6518 regelt nach neustem Stand der Technik die Ausbildung, Qualitätssicherung und Kategorisierung. Die Würth Innovation AG gehört zu den ersten SUVA auditierten Ausbildungsstätten in der Schweiz und erfüllt sämtliche Anforderungen an diese Richtlinie.
Basismodul
Im Basismodul werden die allgemeinen Grundlagen für den sicheren Einsatz von Flurförderzeugen (Staplern) vermittelt.
Das Basismodul beschränkt sich auf die theoretische Grundausbildung und wird mit einer Kompetenzüberprüfung (Theorieprüfung) abgeschlossen.
Zusatzmodule R1 bis R4
In den Zusatzmodulen R1 bis R4 werden die spezifischen Eigenheiten der Flurförderzeuge der R-Kategorien geschult:
Kennenlernen der kategorienspezifischen Gefahren
Erlernen des sicheren Umgangs mit der jeweiligen Flurförderzeug-Kategorie
Die Zusatzmodule R1 bis R4 setzen sich aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil zusammen. Jedes Zusatzmodul R1 bis R4 wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
VUV Art. 8
Flurförderzeuge (Stapler) gehören gemäss EKAS Richtlinie 6508 zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren.
Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet¹ sind.
Eine Ausbildung ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse mit einer Kompetenzüberprüfung zu einem umfassenden Thema.
EKAS RL 6518
Seit 2018 wird die Ausbildung auf Flurförderzeugen (Stapler) in der EKAS Richtlinie 6518 geregelt.
Kategorien
R1
R2
R3
R4
Form der Ausbildung
AUSBILDUNGSDAUER
Erstausbildung für Kandidaten OHNE Erfahrung
Diese Kandidaten verfügen über keine oder nur über geringe Erfahrung im Umgang mit mobilen Arbeitsmaschinen. Angesprochen sind Berufsneueinsteiger und Auszubildende.
Erstausbildung für Kandidaten MIT Erfahrung
Diese Kandidaten verfügen nachweislich über Erfahrung im Umgang mit mobilen Arbeitsmaschinen. Es sind dies erfahrene Berufsleute, wie Bediener von Baumaschinen, Mobil-Kranführer (Kategorie V gemäss KranV), Lastwagenfahrer und Maschinisten (Landwirtschaft), Bediener von Flurförderzeugen ohne Ausbildungsbestätigung.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre: Für Jugendliche sind im Rahmen der beruflichen Grundausbildung Ausnahmen möglich. Auskünfte erteilt das eidgenössische Arbeitsinspektorat SECO.
Körperliche Eignung (gutes Seh- und Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gutes Reaktionsvermögen).
Physische Eignung (kein Substanzmissbrauch und keine Einnahme von beeinträchtigenden Medikamenten).
Genügend Deutschkenntnisse (GER Level B1).
Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge. Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise.